Zulassung
Master Heilpädagogische Früherziehung
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Hochschuladministration
Für die Zulassung zum Master Heilpädagogische Früherziehung sind gemäss Reglement über die Zulassung zu den Studiengängen der HfH (Zulassungsreglement) folgende Punkte massgebend:
Vorbildung
Die formale Vorbildung ist ein Zulassungskriterium zum Master Heilpädagogische Früherziehung. Zur Übersicht der formalen Vorbildung (PDF)
Zusatzleistungen
Für den Master Heilpädagogische Früherziehung müssen zum Studium zugelassene Studierende, die weder über ein Lehrdiplom noch über ein Diplom in Logopädie oder Psychomotorik verfügen, als Auflage Zusatzleistungen absolvieren.
Diese Zusatzleistungen umfassen total 30 ECTS. Sie werden parallel zum Studium absolviert und müssen bis spätestens zum Ende des Studiums an der HfH abgeschlossen sein.
Die Zusatzleistungen bestehen aus drei Modulen à je 10 ECTS:
- Entwicklungspsychologie ZL MA HFE
- Bildung 0-7 ZL MA HFE
- Praxis ZL MA HFE
Der Zeitpunkt der Belegung der Module Entwicklungspsychologie und Praxis kann flexibel (jedes Semester) gewählt werden.
Das Modul «Bildung 0 – 7» wird alle 2 Jahre angeboten.
Aktuell: Ab August 2024 stehen Ihnen Details im Modulverzeichnis und ein Antragsformular für die Anrechnung von erbrachten Vorleistungen zur Verfügung.
Finanzierung Studienplatz
- Anstellung in einem Träger- oder Vertragskanton (per Anmeldeschluss) im Bereich der spezifischen oder allgemeinen frühen Bildung mit Kindern im Alter von 0 bis 7 Jahren.
- Bitte reichen Sie die Bestätigung des Arbeitgebers für die berufliche Tätigkeit (PDF) ein.
- Bitte konsultieren Sie zudem folgendes Merkblatt (PDF), ob Ihr Studium finanziert wird.
Sprachkenntnisse
Die Sprachkenntnisse sollten dem Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen.
Assessment
Die Zulassung wird zudem von einem Assessment abhängig gemacht. Das Assessment überprüft die Grundlagen für die Entwicklung der erforderlichen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen. Gilt das Assessment als bestanden, kann die Bewerber:in für die Studienplatzzuteilung berücksichtigt werden. Richtlinien zum Assessment im Master SHP und Master HFE
Hinweis: Im Falle einer Studienplatzbeschränkung werden die Studienplätze gemäss dem Reglement über die Zulassung zu den Studiengängen der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik (Zulassungsreglement) verteilt.
Anmeldung zum Aufnahmeverfahren
Ein weiteres Anmeldefenster wird vom 3. bis 24. März 2025 geöffnet, Studienstart Herbst 2025.
Ab 2026 finden Sie neu jeweils ab 1. Februar bis Mitte März auf unserer Website die Anmeldeinformationen für den Studienstart im Herbst.
Für die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren sind die Unterlagen gemäss Studien- und Prüfungsordnung für den Master Heilpädagogische Früherziehung einzureichen. Bitte beachten Sie, dass es bei Anträgen für Strafregisterauszüge und Wohnsitzbestätigungen zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Ein Bestandteil der Anmeldung ist ein Motivationsschreiben für das Assessment. Bitte verwenden Sie ausschliesslich das zur Verfügung gestellte Formular Motivationsschreiben.
Für die Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von CHF 100 erhoben. Diese Gebühr wird im Falle einer Nichtaufnahme ins Aufnahmeverfahren oder Platzabsage nicht zurückerstattet.