Zulassung
Master Schulische Heilpädagogik
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Hochschuladministration
Für die Zulassung zum Master Schulische Heilpädagogik sind gemäss Reglement über die Zulassung zu den Studiengängen der HfH (Zulassungsreglement) folgende Punkte massgebend:
Vorbildung
Die formale Vorbildung ist ein Zulassungskriterium zum Master Schulische Heilpädagogik. Zur Übersicht der formalen Vorbildung (PDF)
Zusatzleistungen zum MA SHP ohne Lehrdiplom
Mit Zusatzleistungen zugelassen werden Inhaber:innen eines EDK anerkannten Diploms in Logopädie oder in Psychomotoriktherapie und Inhaber:innen eines Bachelorabschlusses in einem verwandten Studienbereich, insbesondere Erziehungswissenschaften, Klinische Heilpädagogik, Sozialpädagogik, Sonderpädagogik, Psychologie und Ergotherapie.
Die Zusatzleistungen im Umfang von 30 ECTS-Kreditpunkten können ab HS 2025 parallel zum MA SHP an der HfH absolviert werden. Die Zusatzleistungen müssen vor dem Abschluss des Masterstudiums Schulische Heilpädagogik erbracht werden. Es besteht die Möglichkeit, Vorleistungen anzurechnen. Nach Absolvierung der Zusatzleistungen verfügen Sie über kein Lehrdiplom.
Kompetenzerwerb
- Die Studierenden können nach allgemeindidaktischen Grundsätzen qualitativ guten Unterricht planen und gestalten.
- Die Studierenden können Unterricht auf fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Grundlage gestalten.
- Die Studierenden können unterschiedliche Voraussetzungen und Bedingungen von Schülern und Schülerinnen wahrnehmen und differenzierte Lernangebote ausarbeiten.
- Die Studierenden können den Beurteilungskreislauf nachvollziehen und unterschiedliche Beurteilungsformen funktional und wirkungsvoll einsetzen.
- Die Studierenden können kooperativ und lösungsorientiert zusammenarbeiten und sind fähig, professionelle Beziehungen zu gestalten. Sie können sich in verschiedene Perspektiven versetzen.
Inhalt der Zusatzleistungen
Beschreibung der Grafik
Es werden drei Lernumgebungen à je 10 ECTS-Kreditpunkten ausgehend von fallbasiertem Lernen bearbeitet. Die beiden Module Unterrichtsqualität und Wirksamkeit und begleitete Unterrichtspraxis sind in die Lernumgebung Schule, Unterricht und allgemeine Didaktik eingebunden. Die begleitete Unterrichtspraxis umfasst fünf Wochen Praktika. Das Modul Mathematik- und NMG-Didaktik ist in die Lernumgebung Mathematik und Natur, Mensch und Gesellschaft eingebettet und das Modul Deutsch- und Mediendiadaktik ist in die Lernumgebung Sprachen- und Mediendidaktik integriert.
Die detaillierte Beschreibung der Module finden Sie im Modulverzeichnis.
Für die Anrechnung von erbrachten Vorleistungen wird Ihnen ein Antragsformular ab Mitte Januar zur Verfügung stehen. Die Anrechnung von Vorleistungen werden erst nach definitiver Platzzusage geprüft.
Zusatzleistungen können auch an Pädagogischen Hochschulen absolviert werden. Diese werden von der HfH anerkannt. Der definitive Studienplatz ist damit noch nicht gesichert und erfolgt erst über die Anmeldung zum Master Schulische Heilpädagogik an der HfH.
Finanzierung Studienplatz
- Zugang zu einem Vollzeit- bzw. Teilzeitstudium: Wohnort in einem der Trägerkantone per Anmeldeschluss. Steuerpflichtigkeit seit mind. 1 Jahr per Anmeldeschluss in diesem Kanton (Wohnsitzbestätigung).
- Zugang zum berufsbegleitenden Studium: Anstellung in einem Trägerkanton per Anmeldeschluss. Die Bestätigung des Arbeitgebers für die berufliche Tätigkeit (PDF) muss mit der Anmeldung eingereicht werden.
- Studieninteressierte aus den Vertragskantonen konsultieren zudem folgendes Merkblatt (PDF), ob Ihr Studium finanziert wird.
Sprachkenntnisse
Die Sprachkenntnisse sollten dem Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen.
Assessment
Die Zulassung wird zudem von einem Assessment abhängig gemacht. Das Assessment überprüft die Grundlagen für die Entwicklung der erforderlichen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen. Gilt das Assessment als bestanden, kann die Bewerber:in für die Studienplatzzuteilung berücksichtigt werden.
Richtlinien zum Assessment im Master SHP und Master HFE
Hinweis: Im Falle einer Studienplatzbeschränkung werden die Studienplätze gemäss dem Reglement über die Zulassung vom 21. September 2022 zu den Studiengängen der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik (Zulassungsreglement) verteilt.
Anmeldung zum Aufnahmeverfahren
Ein weiteres Anmeldefenster wird vom 3. bis 24. März 2025 geöffnet, Studienstart Herbst 2025.
Ab 2026 finden Sie neu jeweils ab 1. Februar bis Mitte März auf unserer Website die Anmeldeinformationen für den Studienstart im Herbst.
Für die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren sind die Unterlagen gemäss Studien- und Prüfungsordnung für den Master Schulische Heilpädagogik einzureichen. Bitte beachten Sie, dass es bei Anträgen für Strafregisterauszüge und Wohnsitzbestätigungen zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Ein Bestandteil der Anmeldung ist ein Motivationsschreiben für das Assessment. Bitte verwenden Sie ausschliesslich das zur Verfügung gestellte Formular Motivationsschreiben.
Für die Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von CHF 100 erhoben. Diese Gebühr wird im Falle einer Nichtaufnahme ins Aufnahmeverfahren oder Platzabsage nicht zurückerstattet.