Subjektorientierte Finanzierungssysteme - Analyse und Evaluation zum Stand in Theorie und Praxis

Kategorie Projekt

Ausgangslage und Ziele

Im Auftrag des Sozialamtes des Kantons Zug werden Grundlagen zur Subjektfinanzierung erarbeitet. Ziel des Projektes ist die Analyse und Evaluation von internationalen Erfahrungen mit subjektorientierten Finanzierungssystemen für erwachsene Menschen mit Beeinträchtigung.

Bei einer Subjektfinanzierung fliessen die finanziellen Mittel vom Kostenträger (z.B. Kanton) entsprechend dem individuellen Bedarf direkt zu den Leistungsbezügern, welche sich die Leistungen ihrem Bedarf entsprechend einkaufen. Das bisherige leistungsrechtliche Dreieck (Kostenträger – Leistungserbringer– Leistungsbezüger) wird aufgelöst und die Rolle des Leistungsbezügers wird gestärkt, hin zu einer aktiven Rolle als wahl- und entscheidungsfähige Person.

An eine Subjektfinanzierung bestehen verschiedene Erwartungen: Aus Sicht der Sonderpädagogik eine verbesserte Partizipation und Selbstbestimmung, aus ökonomischer Sicht einen effizienteren Einsatz der Mittel. Diese entspricht dem Gestaltungsauftrag der UN-Behindertenrechtskonvention.

Projektleitung

Judith Adler Titel lic. phil.

Fakten

  • Dauer
    08.2017
    12.2017
  • Projektnummer
    3_23

Finanzielle Unterstützung

Fragestellung

  1. Welche Erfahrungen werden mit Modellen der Subjektorientierung in der Schweiz und in europäischen Ländern gemacht (Gelingensfaktoren und Schwierigkeiten)?
  2. Welches Vorgehen und welche Instrumente werden bei der Bedarfsermittlung eingesetzt?

Methodisches Vorgehen

Eine Literaturrecherche von Evaluationsberichten zu Subjektfinanzierungen im europäischen Raum und in der Schweiz (Kantone Bern, Basel und Bund) bildet die Grundlage der länderübergreifenden Analyse. Diese geschieht entlang folgender Themen:

  1. Einsatz des Persönlichen Budgets durch die Menschen mit Beeinträchtigung (Beschreibung der Budgetnehmenden; Lebenssituation, Verwaltung der Finanzen, Unterstützungsbedarf)
  2. Ausgestaltung des Persönlichen Budgets (Anspruchsberechtigung; Verfahren der Antragsstellung; Verwendungsnachweis, Beratungsangebote; Qualitätskontrolle)
  3. Wirkungen des Persönlichen Budgets (Zufriedenheit der Budgetnehmenden, Entwicklung der Leistungsanbieter; Kosten; gesellschaftliche Auswirkungen)

Ergebnisse

Auf der Grundlage der Analyse der Forschung in der Schweiz, in Deutschland, Schweden, Niederlanden und Grossbritannien werden fünf Eckpunkte eines subjektorientierten Angebotes formuliert.

  1. Veränderte Wertehaltung: Die Haltung gegenüber der Haltung, die dem persönlichen Budget zugrunde liegt, beeinflusst die Genehmigungspraxis.
  2. Leistungsangebot: Es braucht Unterstützung beim Aufbau eines differenzierten Angebots an Unterstützungsleistungen, damit Menschen Beeinträchtigung Wahlmöglichkeiten bekommen, es darf nicht nur von bestehenden Unterstützungsangeboten ausgegangen werden
  3. Verfahren der Antragstellung und Bedarfseinschätzung: Eine personenzentrierte Bedarfsermittlung, bspw. mit dem Konzept der Integrierten Teilhabeplanung erfordert eine weitergehende Umsetzung des Konzeptes, damit die Unterstützungsmöglichkeiten nicht auf die bestehenden Angebotsstrukturen beschränkt bleiben. Die Position der Budgetnehmenden kann dann gestärkt werden, wenn das veränderte Leistungsdreieck beibehalten wird und Verträge zwischen Leistungsanbieter und Leistungsbezüger erstellt werden.
  4. Information und Unterstützung für Budgetnehmende: Ein persönliches Budget kann zu einer höheren Lebensqualität und vermehrter Teilhabe beitragen. Eine Voraussetzung dafür ist die Verfügbarkeit von niederschwelligen und unabhängige Beratungsangeboten. Andernfalls werden Menschen mit kognitiver oder psychischer Beeinträchtigung oder diejenigen, die in Institutionen leben von der Nutzung ausgeschlossen.
  5. Kosten: Es wird von einer besseren Kosteneffizienz ausgegangen, in welchem Kosten und gesundheitliches Wohlbefinden in einem besseren Verhältnis stehen.

Publikationen