Laufbahnen auf der Sekundarstufe II mit Nachteilsausgleich
Kategorie Projekt
Ausgangslage und Ziele
Das Behindertengleichstellungsgesetz (vgl. BehiG vom 13. Dezember 2002) schreibt vor, dass Massnahmen zur Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung ergriffen werden. Der Nachteilsausgleich (NAG) ist eine Massnahme, welche eine Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung bzw. eine Integration von Menschen mit einer Behinderung anstrebt. Konkret bedeutet dies, dass die Bedingungen angepasst werden können, unter denen Lernen bzw. Prüfungen stattfinden. Zum Beispiel werden mehr Zeit, ein separater Raum oder behinderungsspezifische Hilfsmittel gewährt. Ein NAG beinhaltet aber ausdrücklich keine Modifikation der Lernziele oder einen Noten- bzw. Fächerdispens. Die Mittel- und Berufsschulämter der verschiedenen Kantone der Schweiz sind derzeit bemüht, Konzepte zur Umsetzung des NAG zu erstellen. Erste Vorabklärungen ergaben, dass die Situation in den Kantonen noch sehr unterschiedlich ist. Bisher ist auch wenig über den Stand der Umsetzung und die Auswirkungen auf die weitere berufliche Laufbahn der Betroffenen bekannt.
Projektleitung
Fakten
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Dauer08.201507.2017
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Projektnummer
1_20
Projektteam
- Pia Georgi-Tscherry
- Claudia Hofmann
Finanzielle Unterstützung
Publikationen
- (2017).Laufbahnen auf der Sekundarstufe II mit Nachteilsausgleich.: Schlussbericht.Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik.
- (2017).Gerechtere Bildungschancen dank Nachteilsausgleich? Ergebnisse eines Forschungsprojektes zur Umsetzung des Nachteilsausgleichs und Laufbahnen auf Sekundarstufe II.Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik,23(10),18–25.
- (2016).Laufbahnen auf der Sekundarstufe II mit Nachteilsausgleich: Zwischenbericht.Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik.
- (2015).Integration von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf. Gestiegene Anforderungen, flexiblere Ausbildungsmodelle.Panorama,6,32–33.