Menschen mit sogenannter kognitiver Beeinträchtigungen/Lernschwierigkeiten haben zur Zeit in der Schweiz nur sehr vereinzelt Zugang zu hochschulischen Bildungsangeboten bzw. zu Angeboten im tertiären Bildungsbereich. Dies widerspricht den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), welche die Schweiz 2014 unterschrieben und zu deren Einhaltung sie sich damit verpflichtet hat. Laut Artikel 24 UN-BRK sollen «die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen» (Vereinte Nationen, 2006, 22) gewährleisten und sicherstellen, «dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben»(ebd.).
In den Abschliessenden Bemerkungen zum Initialstaatenbericht der Schweiz ist zu lesen, dass der Ausschuss mit Besorgnis Folgendes feststellt: «Hindernisse für den Zugang zu Berufsbildung und Hochschulbildung für Studierende mit Behinderungen, insbesondere für Studierende mit geistigen oder psychosozialen Behinderungen» (CRPD, 2022, 12, 47.c). Was das für betroffene Menschen bedeuten kann, zeigt diese Aussage eines Menschen mit sogegannter kognitiver Beeinträchtigung: «Man muss Menschen Gelegenheit geben, diese Selbstsicherheit und Kompetenzen zu entwickeln. Im ‘vorigen Leben’, war keine Inklusion da, ich musste viel mit den Händen arbeiten und nicht mit dem Kopf. Das fehlte mir ‘mega’. Ich fand ‘das kann es doch nicht sein’, ich bin 34, ich will auch etwas anderes machen und ich will den Kindern etwas geben.»
Dies nimmt das Projektteam zum Anlass, gemeinsam mit Menschen mit sogenannter kognitiver Beeinträchtigung/Lernschwierigkeiten ein inklusives Hochschulangebot zu entwickeln und anschliessend durchzuführen. Ziel ist es, dass die Absolvierenden dieses Hochschulangebots einen Kompetenznachweis erwerben, welcher ihnen den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt (siehe auch Artikel 27 der UN-BRK) erleichtern kann. Denn mit dem erfolgreichen Absolvieren des inklusiven Hochschulangebots ist die Erarbeitung eines Referats verbunden, welches an Inklusion interessierte Unternehmen, Behörden, Institutionen oder Hochschulen mit den Absolvierenden als Referierende als Dienstleistung einkaufen können. Das Hochschulangebot qualifiziert die Absolvierenden somit sowohl in fachlicher Hinsicht bezüglich des Themenkomplexes «Inklusion» als auch bezüglich Kommunikations-, Beratungs- und Vortragskompetenzen für eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt und trägt damit zur gesellschaftlichen Teilhabe bei.
Neben der oben skizzierten, direkt für die anschliessende Praxis der Absolvierenden nützliche Abschlussarbeit, bietet das Hochschulangebot zudem für die Dozierenden die Gelegenheit inklusive Lehr-Lern-Settings sowie für alle HfH-Mitarbeitenden die Möglichkeit, Strukturen und Kommunikation bezüglich ausbildungsrelevanter Belange so zu entwickeln, dass die Absolvierenden am Hochschulgeschehen barrierefrei teilhaben können – hin zu einer inklusiven Hochschule. Es besteht der Anspruch inklusiv für die Inklusion auszubilden, was bedeutet, dass die Absolvierenden dieses Hochschulangebots gemeinsam mit Studierenden der bestehenden Studiengängen Lehrveranstaltungen besuchen, um so ein von- und miteinander Lernen zu ermöglichen.